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Restnutzungsdauer-Rechner: Lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer lohnt sich nur, wenn die zusätzliche AfA Ihre Steuer wirklich senkt, und vor allem, wenn Sie die Wohnung länger als zehn Jahre halten. Bei einem Gebäudeanteil von 136.000 Euro aus dem Jahr 1970 und einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren schreiben Sie 4.533 Euro im Jahr ab statt 2.720 Euro; bei den Zahlen unten zahlen Sie dadurch rund 614 Euro im Jahr weniger Steuer. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren, kommen bis zu 8.262 Euro als steuerpflichtiger Gewinn zurück.

Grunderwerbsteuer, Notar und Makler gehören zur Bemessungsgrundlage der AfA. Kennen Sie nur den Gebäudeanteil, tragen Sie ihn ein und setzen Sie den Bodenanteil auf 0.
Den Boden schreiben Sie nicht ab, nur das Gebäude. Der Dealmotor beginnt bei 15 %; in teuren Städten ist es oft mehr.
Bestimmt die reguläre AfA: 2,5 % vor 1925, 2 % von 1925 bis 2022, 3 % ab 2023.
Die Tabelle zeigt auch 20, 30 und 40 Jahre.
Meist 800 bis 1.350 Euro.
Was Sie im Schnitt erhalten, ohne Nebenkosten.
Der nicht umlagefähige Teil des Hausgelds, Verwaltung und Instandhaltung. Der Mietrendite-Rechner stellt sie zusammen.
75.000 Euro zu 4 % sind 3.000 Euro. 0, wenn Sie ohne Kredit kaufen.
Sie wohnen in
In Deutschland zählt Ihr übriges Einkommen mit. Wohnen Sie in den Niederlanden, zahlen Sie in Deutschland ab dem ersten Euro Gewinn Steuer, ohne Grundfreibetrag.
Ihr Einkommen ohne diese Wohnung, etwa das Gehalt. Es bestimmt Ihren Steuersatz.
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren, ist der Gewinn steuerpflichtig. Danach privat nicht mehr.

Bei diesen Zahlen bringt Ihnen das Gutachten ungefähr 614 € im Jahr, und es hat sich nach 2 Jahren bezahlt gemacht; verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren, kommen bis zu 8.262 € zurück.

RestnutzungsdauerVorteil pro JahrBezahlt gemachtNetto nach 15 JahrenAfA pro Jahr
20 Jahre1.366 €nach 1 Jahr19.490 €6.800 € (5 %)
30 Jahre, Ihre Eingabe614 €nach 2 Jahren8.210 €4.533 € (3,33 %)
40 Jahre232 €nach 5 Jahren2.480 €3.400 € (2,5 %)
Ihre Eingabe, über Ihre HaltedauerBetrag
AfA pro Jahr ohne Gutachten: 2 %, 50 Jahre2.720 €
AfA pro Jahr mit dem Gutachten: 3,33 %, 30 Jahre4.533 €
Weniger Steuer über 15 Jahre9.210 €
Zurück beim Verkauf nach 15 Jahren: nach zehn Jahren ist der Gewinn steuerfrei0 €
Kosten des Gutachtens−1.000 €
Netto nach 15 Jahren, nach den Kosten des Gutachtens8.210 €
  • Sie halten die Wohnung 15 Jahre, länger als zehn Jahre. Privat ist der Veräußerungsgewinn dann steuerfrei, und der Vorteil bleibt.
  • Mit einem Gutachten schreiben Sie nicht mehr ab, nur früher. Miete, Kosten und Zinsen bleiben in der Rechnung jedes Jahr gleich.
  • Wohnen Sie in den Niederlanden, ändert die AfA nichts an Box 3: Dort zählt der Wert der Wohnung am 1. Januar.
  • Der Bundesrat hat am 25. September 2026 vorgeschlagen, diesen Weg auf Gebäude zu beschränken, deren Nutzungsdauer schon bei der Fertigstellung kurz war. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz: siehe was unsicher ist.

Nächster Schritt: die kostenlose Lektion zu Werbungskosten und AfA, in acht Minuten. Oder rechnen Sie gleich eine Wohnung mit dem Fünf-Zahlen-Check durch.

Die AfA mit und ohne Gutachten

Ohne Gutachten schreiben Sie das Gebäude mit einem festen Satz pro Jahr ab, je nach Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG): 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925, 2 % von 1925 bis 2022 und 3 % ab 2023. Den Boden schreiben Sie nicht ab. Die Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil dessen, was Sie bezahlt haben, mit den Kaufnebenkosten.

Weist ein Gutachten nach, dass das Gebäude kürzer hält, dürfen Sie schneller abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG): 100 geteilt durch die Restnutzungsdauer, in Prozent pro Jahr. Einen Gebäudeanteil von 140.000 Euro aus dem Jahr 1970 schreiben Sie regulär mit 2.800 Euro im Jahr ab, über 50 Jahre. Mit einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren sind es 4.667 Euro im Jahr.

Ist die Restnutzungsdauer nicht kürzer als die reguläre, bei einem Gebäude aus dem Jahr 1970 also 50 Jahre oder mehr, bringt ein Gutachten nichts. Bei einem Gebäude von vor 1925 liegt die Grenze bei 40 Jahren.

Wann es Ihnen etwas bringt

Mehr AfA macht Ihr steuerpflichtiges Ergebnis kleiner. Das senkt Ihre Steuer nur, wenn es Steuer zu senken gibt.

  • Wohnen Sie in Deutschland, zählt die Wohnung zusammen mit Ihrem Gehalt und Ihren anderen Einkünften, zu Ihrem persönlichen Steuersatz, und einen Verlust verrechnet das Finanzamt mit diesen Einkünften. Bei 45.000 Euro übrigem zu versteuerndem Einkommen bringt das Gutachten im Beispiel 614 Euro im Jahr.
  • Wohnen Sie in den Niederlanden, zahlen Sie in Deutschland ab dem ersten Euro Gewinn Steuer, ohne Grundfreibetrag. Im Beispiel bleiben nach Kosten, Zinsen und regulärer AfA 2.320 Euro, und Sie zahlen 374 Euro Steuer. Mit dem Gutachten sind es 73 Euro.
  • Machen Sie dort schon Verlust, weil Zinsen und AfA höher sind als die Miete nach Kosten, bringt die zusätzliche AfA jetzt nichts. Der Verlust wird in spätere Jahre vorgetragen. Mit einem hohen Kredit ist das in den ersten Jahren oft so.

Je mehr Steuer Sie zahlen, desto schneller hat sich das Gutachten bezahlt gemacht. Im Beispiel sind die 1.000 Euro nach 2 Jahren wieder da, wenn Sie in Deutschland wohnen, und nach 4 Jahren, wenn Sie in den Niederlanden wohnen.

Verkauf innerhalb von zehn Jahren: die AfA kommt zurück

Verkaufen Sie eine Wohnung privat innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 EStG). Der Gewinn ist der Verkaufspreis minus Ihr Buchwert, und Ihr Buchwert ist, was Sie bezahlt haben, minus die AfA, die Sie genommen haben. Jeder Euro zusätzliche AfA macht den Gewinn also um einen Euro höher.

Verkaufen Sie zu dem, was Sie bezahlt haben, ist Ihr Gewinn genau die AfA, die Sie genommen haben. Nach zehn Jahren sind das im Beispiel 27.200 Euro ohne Gutachten und 45.333 Euro mit. Dieser Gewinn fällt in ein Jahr, zusätzlich zu allem anderen, und damit oft in einen höheren Steuersatz als die AfA, die Sie Jahr für Jahr abgezogen haben. Im Beispiel kommen bis zu 8.262 Euro zurück, während Sie in diesen zehn Jahren 6.140 Euro weniger Steuer gezahlt haben.

Halten Sie die Wohnung länger als zehn Jahre, ist der Veräußerungsgewinn privat steuerfrei, und der Vorteil bleibt. Dass Sie Steuer später statt heute zahlen, ist auch etwas wert; das rechnet der Rechner nicht mit.

Nicht mehr abschreiben, aber früher

Mit einem Gutachten schreiben Sie über die gesamte Laufzeit nicht mehr ab: Insgesamt bleibt es der Gebäudeanteil. Sie ziehen die AfA nach vorn. Bei einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren ist das Gebäude nach 30 Jahren abgeschrieben; ohne Gutachten schreiben Sie dann noch 20 Jahre weiter ab. Halten Sie die Wohnung länger als die Restnutzungsdauer, zahlen Sie in diesen späteren Jahren sogar mehr Steuer als ohne Gutachten.

Eine kürzere Restnutzungsdauer bringt mehr AfA pro Jahr, ist aber auch früher vorbei. Deshalb zeigt die Tabelle für jede Restnutzungsdauer, was nach Ihrer Haltedauer netto übrig bleibt.

Was unsicher ist, Stand: 4. Oktober 2026

Der Bundesfinanzhof (IX R 25/19 und IX R 14/23) sagt: Sie dürfen jede geeignete sachverständige Methode nutzen, um eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen, aber das Gutachten muss sich auf diese Wohnung beziehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sein strenges Schreiben vom 22. Februar 2023 am 1. Dezember 2025 aufgehoben.

Ein Vorschlag des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgeschlagen, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf Gebäude zu beschränken, deren Nutzungsdauer schon bei der Fertigstellung kurz war. Für ältere Wohnungen wäre dieser Weg dann zu. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung am 30. September 2026 dem Bundestag zugeleitet (Drucksache 21/8283); Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden. Ob die Regel kommt, für wen und mit welchem Zeitpunkt des Inkrafttretens, hängt vom Text ab, der am Ende beschlossen wird.

Ebenfalls vorgeschlagen ist § 6f EStG: eine gesetzliche Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude.

Und das Finanzamt kann das Gutachten ablehnen. Dann bleibt es bei der regulären AfA, und die Kosten des Gutachtens waren umsonst.

Was ein Gutachten kostet und wer es erstellt

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kostet meist 800 bis 1.350 Euro; der Rechner beginnt bei 1.000 Euro. Ob Sie diese Kosten selbst absetzen können, fragen Sie Ihre Steuerberatung; der Rechner rechnet mit dem vollen Betrag.

Das Gutachten muss sich auf diese Wohnung beziehen. Suchen Sie eine Gutachterin, einen Gutachter oder eine Steuerberatung, sehen Sie in unserem Verzeichnis der Spezialisten nach: Dort stehen nur Spezialisten, deren Zulassung wir im amtlichen Register geprüft haben.

Kaufen Sie über eine GmbH, gilt anderes; was dann nach 10 und 20 Jahren bleibt, rechnen Sie mit privat oder GmbH aus.

Häufige Fragen

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Zeit, die ein Gebäude noch hält. Ohne Gutachten schreiben Sie ein Gebäude aus den Jahren 1925 bis 2022 mit 2 % pro Jahr ab, also über 50 Jahre. Weist ein Gutachten nach, dass es kürzer hält, schreiben Sie schneller ab: bei 30 Jahren mit 3,33 % pro Jahr.

Was kostet ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?

Meist 800 bis 1.350 Euro. Im Beispiel des Rechners haben sich 1.000 Euro nach 2 Jahren bezahlt gemacht, wenn Sie in Deutschland wohnen, und nach 4 Jahren, wenn Sie in den Niederlanden wohnen.

Wann lohnt sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?

Wenn die zusätzliche AfA Ihre Steuer wirklich senkt und Sie die Wohnung länger als zehn Jahre halten. Je höher Ihr Steuersatz, desto mehr bringt es. Machen Sie mit der Wohnung schon Verlust und wohnen nicht in Deutschland, bringt es jetzt nichts.

Was passiert, wenn ich innerhalb von zehn Jahren verkaufe?

Dann ist der Gewinn steuerpflichtig, und er ist um die AfA höher, die Sie genommen haben. Die zusätzliche AfA kommt als steuerpflichtiger Gewinn zurück, in einem Jahr und damit oft zu einem höheren Steuersatz. Im Beispiel kommen bis zu 8.262 Euro zurück.

Schreibe ich mit einem Gutachten mehr ab?

Nein, nur früher. Über die gesamte Laufzeit schreiben Sie den Gebäudeanteil einmal ab. Nach der Restnutzungsdauer schreiben Sie nichts mehr ab, während Sie ohne Gutachten weiter abschreiben.

Kann das Finanzamt das Gutachten ablehnen?

Ja. Das Gutachten muss sich auf diese Wohnung beziehen. Außerdem hat der Bundesrat am 25. September 2026 vorgeschlagen, den Weg auf Gebäude zu beschränken, deren Nutzungsdauer schon bei der Fertigstellung kurz war; das ist noch kein Gesetz.

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Quellen

  1. § 7 EStG: AfA bei Gebäuden, mit den festen Sätzen (Abs. 4 Satz 1) und einer kürzeren Restnutzungsdauer (Abs. 4 Satz 2)
  2. § 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte, die Frist von zehn Jahren
  3. Bundesfinanzhof, IX R 14/23, 23. Januar 2024: das Gutachten muss sich auf dieses Gebäude beziehen, der Verweis auf Modellwerte genügt nicht
  4. Bundesfinanzhof, IX R 25/19, 28. Juli 2021: jede geeignete Methode zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer
  5. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 1. Dezember 2025: Aufhebung des Schreibens vom 22. Februar 2023 zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer
  6. Bundesrat, Drucksache 447/26 (Beschluss), 25. September 2026: Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026
  7. Bundestag, Drucksache 21/8283, 30. September 2026: der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 mit der Gegenäußerung der Bundesregierung
  8. Bundesministerium der Finanzen, Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude
  9. Olonto, Mieteinnahmen versteuern

Dies ist ein Rechenbeispiel und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung: Ob ein Gutachten zu Ihrer Wohnung passt, beurteilt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.