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Wissen · Steuern, Stand September 2026

Mieteinnahmen versteuern: AfA, Verluste und Spekulationsfrist

Mit einer vermieteten Wohnung werden Sie nicht zum Unternehmer, Sie haben eine weitere Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt rechnet sie zu Ihrem Gehalt dazu. Am Anfang ist das meist ein Vorteil, später kostet es Geld. Wer beides kennt, plant besser.

Wie Mieteinnahmen besteuert werden

Besteuert wird der Überschuss: Mieteinnahmen minus Werbungskosten (§ 21 EStG). Zu den Einnahmen gehören die Kaltmiete und die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten; was Sie an Betriebskosten weiterzahlen, sind wiederum Werbungskosten. Die Kaution ist keine Einnahme, solange Sie sie nicht behalten.

Der Überschuss kommt zu Ihren übrigen Einkünften und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, der 2026 von 14 % bis 42 % reicht, für sehr hohe Einkommen 45 %. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Den Solidaritätszuschlag zahlen Sie erst, wenn Ihre Einkommensteuer über 20.350 Euro liegt; als Kirchenmitglied kommt Kirchensteuer dazu.

Wohnraummiete ist umsatzsteuerfrei. Sie können deshalb keine Vorsteuer aus Handwerkerrechnungen ziehen, und Sie rechnen Renovierungen immer mit Mehrwertsteuer.

Was Sie absetzen können

  • Schuldzinsen für den Kredit, mit dem Sie die Wohnung gekauft oder renoviert haben. Die Tilgung nicht.
  • AfA auf den Gebäudeanteil, mehr dazu unten.
  • Erhaltungsaufwand für Reparaturen und Instandsetzung. Größere Beträge dürfen Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV). Achtung bei der 15-%-Grenze.
  • Hausgeld, soweit Sie es nicht auf den Mieter umlegen, etwa die Verwaltervergütung. Die Zahlung in die Erhaltungsrücklage zählt erst, wenn die WEG das Geld für eine Maßnahme ausgibt. Das hat der Bundesfinanzhof im Januar 2025 bestätigt, auch nach der WEG-Reform.
  • Grundsteuer, Versicherungen, Mietverwaltung, Fahrten zur Wohnung, Kontoführung, Anwalt bei Mietstreitigkeiten und der Anteil der Steuerberatung für die Vermietung.
  • Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Schätzgebühren der Bank.

Nicht sofort absetzbar sind der Kaufpreis und die Kaufnebenkosten. Sie sind Anschaffungskosten. Der Teil, der auf das Gebäude entfällt, läuft über die AfA, der Teil für den Grund und Boden gar nicht.

Die 15-%-Grenze

Geben Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf, ohne Umsatzsteuer gerechnet, mehr als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes für Instandsetzung und Modernisierung aus, werden diese Kosten zu Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dann setzen Sie sie nicht sofort ab, sondern über die AfA, also über Jahrzehnte. Planen Sie größere Renovierungen deshalb bewusst: unter der Grenze, oder nach Ablauf der drei Jahre.

AfA: die Abschreibung auf das Gebäude

Das Gebäude nutzt sich ab, der Boden nicht. Deshalb teilen Sie den Kaufpreis samt Nebenkosten auf. Das Bundesfinanzministerium stellt dafür eine Arbeitshilfe bereit; bei alten Wohnungen in einfachen Lagen ist der Gebäudeanteil oft hoch.

Fertigstellung des GebäudesAfA pro Jahr
vor 19252,5 %, also 40 Jahre
1925 bis 20222 %, also 50 Jahre
ab 20233 %, also gut 33 Jahre

Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, dürfen Sie schneller abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Den Nachweis führen Sie in der Regel mit einem Gutachten. Der Bundesfinanzhof hat 2024 ein solches Gutachten anerkannt, aber klargestellt, dass ein bloßer Verweis auf Modellwerte nicht genügt. Ob sich das Gutachten lohnt, hängt von Kaufpreis und Baujahr ab. Was es bei Ihren Zahlen bringt und was beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren zurückkommt, rechnen Sie mit dem Restnutzungsdauer-Rechner aus.

Verluste und Ihre Lohnsteuer

In den ersten Jahren sind Zinsen und AfA oft höher als der Überschuss aus der Miete, im ersten Jahr kommen Renovierung und Leerstand dazu. Dann entsteht ein Verlust. Den verrechnet das Finanzamt mit Ihren anderen Einkünften, auch mit dem Gehalt. Was dabei nicht aufgeht, tragen Sie ins Vorjahr zurück oder in die Folgejahre vor (§ 10d EStG).

Rechenbeispiel 2026

Sie haben ohne die Wohnung 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und machen mit der Wohnung 3.000 Euro Verlust. Ihre Einkommensteuer sinkt dadurch um 986 Euro, ledig, ohne Kirchensteuer. Von jedem Euro Verlust bekommen Sie also rund ein Drittel zurück. Die anderen zwei Drittel zahlen Sie selbst. Ein Beispiel, keine Zusage für Ihren Fall.

Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung trägt das Finanzamt einen Freibetrag ein, dann haben Sie den Vorteil schon mit jedem Gehalt.

Voraussetzung ist, dass Sie auf Dauer vermieten und dabei insgesamt einen Überschuss erzielen wollen. Bei einer dauerhaft vermieteten Wohnung unterstellt das Finanzamt das in der Regel. Anders ist es, wenn Sie billig vermieten: Unter 66 % der ortsüblichen Miete wird geprüft, unter 50 % kürzt das Finanzamt die Werbungskosten anteilig.

Anlage V und Fristen

Für jede Wohnung füllen Sie eine Anlage V aus, mit den Einnahmen und allen Werbungskosten. Als Arbeitnehmer müssen Sie eine Erklärung abgeben, sobald Ihre Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Bei einem Verlust wollen Sie ohnehin abgeben.

Machen Sie die Erklärung selbst, muss sie für 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Mit Steuerberatung haben Sie für 2025 Zeit bis zum 1. März 2027. Bewahren Sie jede Rechnung, die Kontoauszüge und die Jahresabrechnung der WEG auf.

Verkauf und Spekulationsfrist

Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn privat steuerfrei (§ 23 EStG). Verkaufen Sie früher, versteuern Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Satz. Bleibt er unter 1.000 Euro, ist er frei; darüber zählt der ganze Betrag.

  • Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge. Bei einer Versteigerung rechnen Sie ab dem Zuschlag. Planen Sie ein paar Wochen Puffer ein.
  • Die AfA, die Sie abgesetzt haben, mindert für diese Rechnung Ihre Anschaffungskosten. Der Gewinn ist also höher, als man denkt.
  • Haben Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Verkauf auch vor zehn Jahren steuerfrei. Für eine vermietete Wohnung gilt das nicht.
  • Wer viele Objekte in kurzer Zeit kauft und verkauft, wird zum gewerblichen Grundstückshändler. Als Faustregel gilt: mehr als drei Objekte innerhalb von etwa fünf Jahren. Dann sind die Gewinne immer steuerpflichtig, auch nach zehn Jahren, und es kommt Gewerbesteuer dazu.

Und die Immobilien-GmbH?

Ab einigen Wohnungen fragen viele nach einer vermögensverwaltenden GmbH. Bei reiner Vermietung und erweiterter Gewerbesteuerkürzung liegt die Steuer auf den laufenden Gewinn dort bei rund 15,8 %. Dafür ist ein Verkaufsgewinn in der GmbH auch nach zehn Jahren steuerpflichtig, und wenn Sie Geld privat entnehmen, zahlen Sie noch einmal Steuer. Dazu kommen Gründungs- und Buchhaltungskosten, und ein späterer Umzug von Wohnungen aus dem Privatvermögen in die GmbH kostet Grunderwerbsteuer.

Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, ob Sie das Geld reinvestieren oder ausgeben wollen. Lassen Sie es durchrechnen, bevor Sie die erste Wohnung kaufen, nicht danach.

Häufige Fragen

Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Besteuert wird der Überschuss: Mieteinnahmen minus Werbungskosten (§ 21 EStG). Er kommt zu Ihren übrigen Einkünften und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, der 2026 von 14 % bis 42 % reicht, für sehr hohe Einkommen 45 %. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.

Was kann ich bei einer vermieteten Wohnung von der Steuer absetzen?

Schuldzinsen, die AfA auf das Gebäude, Erhaltungsaufwand, das nicht umgelegte Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Mietverwaltung, Fahrten zur Wohnung, den Anteil der Steuerberatung für die Vermietung und Finanzierungskosten. Die Tilgung nicht. Kaufpreis und Kaufnebenkosten laufen über die AfA, soweit sie auf das Gebäude entfallen.

Wie hoch ist die AfA bei einer vermieteten Wohnung?

Das hängt davon ab, wann das Gebäude fertiggestellt wurde: vor 1925 2,5 % pro Jahr, von 1925 bis 2022 2 % und ab 2023 3 %. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Boden. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, dürfen Sie schneller abschreiben; den Nachweis führen Sie in der Regel mit einem Gutachten.

Senkt ein Verlust aus Vermietung meine Steuer?

Ja. Das Finanzamt verrechnet ihn mit Ihren anderen Einkünften, auch mit dem Gehalt. Im Rechenbeispiel 2026 sinkt die Einkommensteuer bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 3.000 Euro Verlust um 986 Euro. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung haben Sie den Vorteil schon mit jedem Gehalt.

Wann ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung steuerfrei?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Verkaufen Sie früher, versteuern Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Satz; unter 1.000 Euro ist er frei. Wer viele Objekte in kurzer Zeit kauft und verkauft, kann zum gewerblichen Grundstückshändler werden; dann sind die Gewinne immer steuerpflichtig, auch nach zehn Jahren.

Muss ich eine Steuererklärung mit Anlage V abgeben?

Als Arbeitnehmer ja, sobald Ihre Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Für jede Wohnung füllen Sie eine Anlage V aus. Machen Sie die Erklärung selbst, muss sie für 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein; mit Steuerberatung haben Sie für 2025 Zeit bis zum 1. März 2027.

Quellen

  1. § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  2. LTO, Grundfreibetrag und Tarif 2026 und Freigrenze Solidaritätszuschlag 2026
  3. § 4 Nr. 12 UStG, steuerfreie Vermietung
  4. Lohnsteuer kompakt, Erhaltungsaufwendungen und Verteilung nach § 82b EStDV
  5. BFH IX R 19/24, Zahlungen in die Erhaltungsrücklage
  6. NWB, anschaffungsnahe Herstellungskosten
  7. BMF, Höhe der AfA (R 7.4 EStR)
  8. BFH IX R 14/23, kürzere Restnutzungsdauer
  9. Haufe, Lohnsteuerermäßigung bei Verlusten aus Vermietung und Finanztip, Verlustvortrag und Verlustrücktrag
  10. Bayerisches Landesamt für Steuern, Merkblatt verbilligte Vermietung
  11. § 46 EStG, Veranlagung von Arbeitnehmern und Haufe zur 410-Euro-Grenze
  12. Finanzverwaltung NRW, Abgabepflichten und Fristen
  13. § 23 EStG und Freigrenze 1.000 Euro ab 2024
  14. Steuertipps, gewerblicher Grundstückshandel
  15. Erweiterte Kürzung bei der Immobilien-GmbH und Rose & Partner, vermögensverwaltende Immobilien-GmbH

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